Seit 01.01.2023 gibt es eine Steuerentlastung durch die Erhöhung des Sparerpauschbetrags.
Erhöhung Sparerpauschbetrag ab 2023
Steuerentlastung durch höheren Freibetrag
Anfang des Jahres 2023 hat sich der steuerliche Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalerträgen erhöht. Für Alleinstehende ist er von 801 Euro auf 1.000 Euro gestiegen und für Ehepaare von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.
Bestehende Freistellungsaufträge haben wir automatisch zum 01.01.2023 um 24,844 % erhöht.
Möchten Sie den neu gewonnen Spielraum noch besser ausnutzen, dann können Sie die Höhe und die Verteilung individuell vornehmen. Gerne helfen wir Ihnen bei einer Optimierung und Verteilung der Freistellungsaufträge.
Freistellungsauftrag downloaden
Landen Sie hier das Formular für Ihren Freistellungsauftrag direkt herunter und schicken Sie es bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück oder geben Sie das Formular in einer unserer Geschäftsstellen ab.
Freistellungsauftrag im OnlineBanking anpassen
Sie können Ihren Freistellungsautrag auch bequem im OnlineBanking einrichten und anpassen.
Freistellungsauftrag in der VR Banking App anpassen
In der VR Banking App können Sie Ihren Freistellungsauftrag unter Menü > Services > Steuern einrichten und anpassen.
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